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BEITRAGSORDNUNG

BEITRAGSORDNUNG DER DEUTSCHEN LEBENS-RETTUNGS-GESELLSCHAFT ORTSGRUPPE SELTERS e.V.

Diese Beitragsordnung ist am 01. Februar 2026 auf der Mitgliederversammlung in Niederselters beschlossen worden.

Die DLRG OG Selters e.V. erhebt für das laufende Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird und der Beitragsanteile enthält, die an die übergeordneten Gliederungen abzuführen sind.

Der Beitrag wird grundsätzlich unbar mittels Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.

Der Beitrag ist zum 01. Februar des Kalenderjahres fällig und wird zu diesem Zeitpunkt vom Konto des Mitglieds oder Beitragszahlers eingezogen. Weitere unterjährige Einzugstermine sind der 1. April, der 1. Juli, der 1. Oktober und der 1. Dezember eines Kalenderjahres. Es wird vorab kein Belastungsavis an die Beitragszahler gesandt.

Der Beitragszahler hat für die ausreichende Kontodeckung und die fristgerechte Einlösung Sorge zu tragen. Bei Nichteinlösung haftet er zusätzlich für die dem Verein entstehenden Gebühren.

Beitragshöhe:

Einzelmitglieder
  • Kinder und Jugendliche                25,00 EUR
  • Erwachsene                                    30,00 EUR
  • zuzüglich einmalig ein Aufnahmebeitrag in Höhe von 10,00 EUR

Vollendet ein minderjähriges Einzelmitglied das 18. Lebensjahr, wird für dieses der Mitgliedsstatus in Einzelmitglied Erwachsene geändert. Ab dem auf das Jahr der Volljährigkeit folgende Beitragsjahr, wird der Jahresbeitrag Einzelmitgliedschaft Erwachsene erhoben.

Gemäß § 4, Absatz 8 der Satzung der DLRG OG Selters e.V., können Ehrenmitglieder auf Beschluss der Mitgliederversammlung von der Beitragspflicht befreit werden.

Einzelmitglieder, die sich in einer Berufsausbildung oder einem Studium befinden und die das Alter von 25 Jahren noch nicht vollendet haben, können auf Beschluss des Vorstandes beitragsfrei gestellt werden, sofern das Mitglied aktiv in der Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung, der Jugendarbeit, dem Jugend-Einsatz-Team (JET) oder im Vorstand, Jugendvorstand mitwirkt. Diese Beitragsbefreiung kann zum Ende eines Kalenderjahres vom Vorstand widerrufen werden.

Familienmitglieder
  • Familien                                             60,00 €
  • zuzüglich einmalig ein Aufnahmebeitrag in Höhe von 20,00 €

Eine Familie besteht aus mindestens 3 Personen, von denen mindestens eine Person Erwachsener sein muss und höchstens zwei Personen Erwachsener sein dürfen. Die Personen müssen in einem familiären Verhältnis zueinanderstehen und in häuslicher Gemeinschaft leben.

Vollendet ein minderjähriges Familienmitglied das 18. Lebensjahr, wird für dieses der Mitgliedsstatus in Einzelmitglied Erwachsene geändert. Ab dem auf das Jahr der Volljährigkeit folgende Beitragsjahr, wird mit separater Buchung der Jahresbeitrag Einzelmitgliedschaft Erwachsene erhoben.

Erfüllen die verbliebenen Familienmitglieder nicht mehr die Bedingung einer Familienmitgliedschaft (siehe oben), wird auch für diese der Status von Familienmitglied in Einzelmitglied geändert und die Mitgliedsbeiträge pro Mitglied in separater Buchung eingezogen.

Juristische Personen als Mitglied

Juristische Personen als Mitglied

  • Vereine/Firmen/Behörden:         60,00 €
  • zuzüglich einmalig ein Aufnahmebeitrag in Höhe von 20,00 EUR

 

Datei Download der Beitragsordnung

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