Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Selters e.V. findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Selters e.V. findest du hier .
Präambel
Die DLRG bildet durch ihre Mitglieder und Gliederungen die größte, freiwillige und führende Wasserrettungsorganisation Deutschlands und der Welt.
In ihr finden alle Mitglieder und Gliederungen eine ehrenamtlich und humanitär wirkende Gesellschaft zur Verhinderung von Ertrinkungsfällen vor.
Alle Gliederungen, die den Namen der DLRG führen, erkennen den bindenden Charakter dieser Gesellschaft an und verpflichten sich, ihr ganzes Tun und Handeln an dieser Satzung und an den Leitsätzen der DLRG auszurichten.
Gegenseitiges Vertrauen, Glaubwürdigkeit, gemeinschaftliches Handeln sowie die Übereinstimmung von Wort und Tat bilden die Grundlage des verbandlichen Umgangs. Sie begründen die menschliche Qualität der Mitglieder und die Stärke der DLRG.
Die in der Satzung verwendeten Funktionsbezeichnungen verstehen sich geschlechtsneutral.
1. Die Ortsgruppe Selters e.V. der Deutschen Lebens- Rettungs- Gesellschaft (nachfolgend
Ortsgruppe genannt) ist eine Gliederung des in das Vereinsregister des Amtsgerichts Limburg
eingetragenen DLRG Kreisverbandes Limburg-Weilburg, der wiederum eine Gliederung des
Landesverbandes Hessen (nachstehend Landesverband genannt), der wiederum eine
Gliederung der am 19. Oktober 1913 gegründeten und in das Vereinsregister des Amtsgerichts
Berlin-Charlottenburg eingetragenen Deutschen Lebens- Rettungs- Gesellschaft (nachstehend
DLRG genannt) ist.
Die Ortsgruppe führt den Namen:
" Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Landesverband Hessen
Kreisverband Limburg-Weilburg
Ortsgruppe Selters e.V.“,
abgekürzt „DLRG OG Selters e.V. “
2. Die Ortsgruppe Selters e.V. ist in das Vereinsregister eingetragen.
Sitz der Ortsgruppe ist Selters (Taunus) - Niederselters.
3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Ortsgruppe kann neben Einzelmitgliedschaften (Kinder/Jugendliche, Erwachsene) auch Familienmitgliedschaften ermöglichen.
Eine Familie setzt sich dabei aus zwei Erwachsenen und beliebig vielen Kindern unter 18 Jahren oder einem Erwachsenen und mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren zusammen, die in einem gemeinsamen Hausstand leben und einen gemeinsamen Beitragszahler haben.
Vollendet ein minderjähriges Familienmitglied das 18. Lebensjahr, wird für dieses Familienmitglied der Mitgliedsstatus automatisch in Einzelmitglied Erwachsene geändert. Erfüllen die verbliebenen Familienmitglieder nicht mehr die Bedingung einer Familienmitgliedschaft, wird auch für diese der Mitgliedsstatus in Einzelmitglied geändert.
Vollendet ein Einzelmitglied (Kinder/Jugendliche) das 18. Lebensjahr, wird der Mitgliedsstatus automatisch in Einzelmitglied Erwachsene geändert.
Den Beteiligten können die durch das Verfahren entstandenen Kosten ganz oder teilweise auferlegt werden.
Im Falle der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts und/oder zur Überprüfung der Wirksamkeit des Schiedsspruches ist die Anrufung des ordentlichen Gerichts erst nach Ausschöpfung des vereinsinternen Rechts- und Schiedsweges möglich.
Im Rahmen ihrer Ausbildungs- und Lehrtätigkeit nimmt die DLRG Prüfungen ab.
Art, Inhalt und Durchführung werden durch die Prüfungsordnungen der DLRG und deren Ausführungsbestimmungen geregelt. Sie sind für Prüfer und Prüfungsteilnehmer bindend.
Die Prüfungsordnungen werden vom Präsidialrat erlassen.
Die Durchführungsbestimmungen beschließt der Landesverbandsvorstand.
Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.
Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.